Die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz UG) ist ein Kernelement der größten GmbH-Reform seit 1892, die der Bundestag nach langer Konzeption und Diskussion in der Gesetzgebungsphase verabschiedet hat. Zukünftig ist es möglich mit nur einem Euro Startkapital in Deutschland eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu gründen.
Die genaue Bezeichnung der neuen Form lautet „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, wird in den Medien aber häufig als Mini-GmbH bezeichnet. Entgegen der ursprünglichen Planung der großen Koalition die bekannte GmbH auch mit einem Stammkapital von 10.000 Euro gründen zu können, bleibt es bei der klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dabei, dass die Gesellschafter zur Gründung ein Grundkapital von 25.000 Euro aufbringen m?ssen. Das GmbH Recht bekommt aber als Gegengewicht zur britischen Limited (Ltd) mit der Unternehmergesellschaft eine neue Rechtsform, die unkompliziert und preiswert ins Leben gerufen werden kann.
Bei der Gründung der UG ist es möglich ein notariell beglaubigtes Musterprotokoll zu verwenden und so die Notarkosten auf etwa 120 Euro zu beschränken. Die UG muss aber ein Viertel ihres Jahresgewinns ansparen und als Rücklage zur Stärkung der Kapitalausstattung im Unternehmen belassen. Erreicht das UG Kapital die Schwelle von 25.000 Euro, kann die Unternehmergesellschaft zur klassischen GmbH umfirmieren.
Alternative zur Limited geschaffen
Mit der Rechtsvariante UG hat der Gesetzgeber eine Alternative vor allem zur britischen Rechtsform der Limited (Ltd) geschaffen, die in Deutschland mit fast den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen ausgestattet ist wie die GmbH. Aus diesem Grund verzeichnete die Ltd in den vergangenen Jahren einen regelrechten Gründungsboom, denn die Gründung ist mit einem Kapital von 1 britischen Pfund möglich. Aus diesem Gründungsboom hat die Koalition nun folgerichtig erkannt, dass es einen großen Bedarf an dieser Form der Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung gibt. |
Kritiker des neuen Gesetzes führen an, dass das Stammkapital von 25.000 Euro seit über 100 Jahren ein Signal für die Wirtschaftskraft und Seriosität einer GmbH und damit auch einen hohen Gläubigerschutz geboten hat. Dabei vergessen diese Kritiker aber, dass das Eigenkapital einer GmbH schon lange nicht mehr wichtig ist für einen Gläubiger. Wenn eine GmbH einen Kredit braucht, müssen heutzutage ohnehin der Geschäftsführer/ die Gesellschafter persönlich dafür haften, ansonsten wird dieser Kredit verwehrt. Ausserdem sollten diese Kritiker sich der Realität stellen, denn durch europäisches Recht gibt es eben die Möglichkeit eine Ltd zu gründen, die sich aber in Haftungsfragen an britischem Recht orientiert. Da ist es allemale besser eine ähnliche Rechtsform zu schaffen, für die der deutsche Gläubigerschutz gilt, zumal dieser mit der verabschiedeten Novelle ebenfalls verbessert wurde.
Mit der GmbH Reform wird es Insolvenzbetrügern wesentlich schwerer gemacht. Die sogenannten Firmenbestattungen, bei denen der Konkurs nicht stattfinden kann, weil der Geschäftsführer abberufen wurde oder das Unternehmen nicht mehr erreichbar ist, sollen verhindert werden. Dazu hat man eingeführt, dass zukünftig auch die Gesellschafter verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen. Außerdem kann ein Rechtstitel auch an den Geschäftsführer zugestellt werden.